Sporteingangsprüfung (SEP)

Hier erhalten Sie Informationen zur Sporteingangsprüfung. Diese Prüfung ist ein Bewerbungselement für die Studiengänge B.A. Lehramt Sport, B.A./M.A. Wirtschaftspädagogik mit dem Doppel-/Zweitfach Sport und B.Sc./M.Sc. Technikpädagogik mit dem Wahlpflichtfach Sport.

Für die Studiengänge B.A. Lehramt Sport, B.A./M.A. Wirtschaftspädagogik mit dem Doppel-/Zweitfach Sport und B.Sc./M.Sc. Technikpädagogik mit dem Wahlpflichtfach Sport müssen laut Satzung der Universität Stuttgart alle Studienbewerber/innen in einer Sporteingangsprüfung den Nachweis der sportlichen Leistungsfähigkeit erbringen.

Studienbewerber/innen für die grundständigen Studiengänge B.A. Sportwissenschaft: Soziologie und Management sowie B.Sc. Bewegungswissenschaft  müssen hingegen keine Sporteingangsprüfung absolvieren, weil diese Studiengänge keine sportpraktischen Studieninhalte enthalten. Alle konsekutiven Studiengänge (M.A., M.Sc. und M.Ed.) sind von einer Sporteingangsprüfung ebenfalls ausgenommen. 

 

Sie müssen sich im Anmeldezeitraum für die SEP bewerben:

Anmeldezeitraum                    15.März bis 15.Mai

Haupttermin: Freitag, 07.Juni 2024

Nachholtermin: Dienstag, 02.Juli 2024

Personen, die eine extern erbrachte Sporteingangsprüfung anerkennen lassen möchten, müssen sich bis zum 01. Juli des Jahres über das Onlineportal anmelden (siehe Anerkennung und Teilbefreiung).

Die Anmeldung erfolgt über den unten aufgeführten Link!

Alle Bewerber*innen, auch solche, die eine externe Prüfung anerkennen lassen möchten, müssen sich bis zum 15. Mai eines Jahres dort angemeldet haben.

Für die Sporteingangsprüfung (Anmeldung, Teilnahme, verwaltungstechnische Abwicklung) werden Gebühren in Höhe von 40,00€ erhoben. Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen externer Universitäten wird eine Verwaltungsgebühr von 20,00€ erhoben. Die Gebühren werden durch die Universität im Lastschriftverfahren eingezogen. Eine Rückerstattung der bezahlten Gebühr ist nicht möglich.

Anmeldung

Die Eingangsprüfung ist bestanden, wenn in allen Teilgebieten die geforderten Leistungen erbracht wurden. Die Teilgebiete Leichtathletik und Gerätturnen sind bestanden, wenn dort insgesamt sechs von sieben Anforderungen erfüllt sind. Über die bestandene Prüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Die Bescheinigung hat Gültigkeit für die Zulassungsverfahren der auf die Eignungsprüfung folgenden 3 Studienjahre.

Die genauen Leistungsanforderungen finden Sie in unserem Merkblatt zur Sporteingangsprüfung.

Videos zur Prüfung im Gerätturnen und zur Prüfung Gymnastik/Tanz finden Sie über die unten aufgeführten Links.

Personen mit Behinderung können ihre Eignung durch die Vorlage des „Deutschen Sportabzeichens für Behinderte in Gold“ nachweisen. Die Bescheinigung über das bestandene Sportabzeichen darf nicht älter als drei Jahre sein und ist mit dem Antrag auf Teilnahme an der Aufnahmeprüfung vorzulegen.

Videos zur Prüfung im Gerätturnen

Sporteingangsprüfungen anderer Bundesländer werden hinsichtlich ihrer Prüfungsleistungen mit den Anforderungen der Eingangsprüfung Baden-Württemberg auf Gleichwertigkeit geprüft. Derzeit erfüllen die Sporteingangsprüfungen folgender Standorte diese Anforderungen und werden somit anerkannt: Alle Universitäten in Baden-Württemberg welche eine Eingangsprüfung abnehmen (Heidelberg, Tübingen, Freiburg, Konstanz, Karlsruhe), sowie Universität Bochum, Universität Halle-Wittenberg und Sporthochschule Köln. Bestandene Eingangsprüfungen von den Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg oder anderen Universitäten werden nicht akzeptiert. 
Die Bescheinigung über eine erfolgreiche Teilnahme an der Sporteingangsprüfung gilt für die folgenden drei Bewerbungszyklen, d.h. bis zwei Jahre nach der Absolvierung der Sporteingangsprüfung.

Zu Anerkennung von bereits nachgewiesenen Prüfungsleistungen dieser Universitäten ist eine Registrierung bei der Onlineanmeldung Sporteingangsprüfung bis zum 01.Juli notwendig. Es fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20€ an.

Die Bescheinigung über die erfolgreiche externe Sporteignungsprüfung (Bochum, Wittenberg-Halle, Köln) muss bis zum 1.Juli hochgeladen sein.

Zur Anerkennung dieser Prüfungen ist eine fristgerechte Einreichung über das Online-Anmeldeportal bis zum 15.Mai erforderlich (siehe: Anmeldung im Online-Portal). Die Bestätigungen der externen Sporteingangsprüfung müssen spätestens vor dem Nachtermin vom Anwärter im Portal hochgeladen worden sein.

Die Gebühr für die Anerkennung einer externen Sporteingangsprüfung beträgt 20€ und ist mit der Anmeldung fällig.

Folgende Besonderheiten sind zu beachten:

1. bei Teilbefreiungen für das Abitur bis 2022 gilt:

Die Befreiung gilt jeweils für das ganze Teilgebiet, auch wenn in der Abiturprüfung nicht alle Einzeldisziplinen des Teilgebietes abgelegt wurden, die in der Aufnahmeprüfung gefordert werden.

Beispiel Leichtathletik: In der Abiturprüfung werden in der Leichtathletik nur zwei Teildisziplinen (z.B. Kugelstoßen und Sprint) absolviert. Werden mindestens 8 Punkte von der Schulleitung schriftlich bestätigt, ist der Prüfling bei der Aufnahmeprüfung von Leichtathletik komplett befreit! Dabei müssen für das Bestehen der SEP in den Teilgebieten Leichtathletik und Gerätturnen insgesamt mindestens sechs von sieben Anforderungen erfolgreich bestanden werden.

Für die Befreiung muss das entsprechende Formular Teilbefreiungen Abitur bis 2022 verwendet werden. Dieses kann ebenfalls im Anmeldesystem hochgeladen werden (diese Funktion ist auch noch nach dem Anmeldeschluss möglich).

2. bei Teilbefreiungen für das Abitur 2023 gilt:

Die Befreiung gilt jeweils für die bestandenen Disziplinen der Abiturprüfung. Die Disziplinen werden disziplinscharf bzw. in Disziplinblöcken anerkannt - siehe Beispiel unten. Dabei müssen für das Bestehen der SEP in den Teilgebieten Leichtathletik und Gerätturnen insgesamt mindestens sechs von sieben Anforderungen erfolgreich bestanden werden. Leistungen aus der praktischen Abiturprüfung des Basisfach Sport werden ebenfalls anerkannt.

Waren in einem Teilgebiet nicht alle in der Anlage aufgeführten Disziplinen Gegenstand der Abiturprüfung, dann ist eine Teilnahme an der Sporteingangsprüfung in den fehlenden Disziplinen erforderlich. Im Einzelfall kann auf das Nachholen einzelner fehlender Disziplinen verzichtet werden, wenn hierfür gleichwertige Leistungen in der Abiturprüfung erbracht wurden. Eine Übersicht zu gleichwertigen Leistungen gibt die Tabelle Anerkennung von Leistungen aus dem Sportabitur.

Alle Disziplinen müssen über das Formular Teilbefreiungen Abitur 2023 von der jeweiligen Schule rechtzeitig bis 01.07.2024 bescheinigt werden und im Anmeldesystem hochgeladen werden.

Beispiel Anerkennung 2023:

Wird bei der Aufnahmeprüfung nicht genau dieselbe Disziplin angeboten wie sie in der Abiturprüfung bestanden wurde, so wird die entsprechende Disziplin des Bewegungsblocks anerkannt.

Beispiele:

- Diskus- oder Speerwurf wird für den Wurf/Stoß anerkannt

- 200m oder der Hürdenlauf wird für den Sprint anerkannt

- 3.000m-Lauf wird für die Mittelstrecke anerkannt

- Alle Schwimmstrecken werden für die Schwimmleistung der Aufnahmeprüfung anerkannt

Es werden zwei Übungstage für die Sporteingangsprüfung angeboten: am 07.April 2024 und am 04.Mai 2024.

Die Übungstage finden auf dem Gelände des Instituts für Sport- und Bewegungswissenschaft statt. Sie können und müssen sich für die Übungstage ab sofort bis eine Woche vor dem Übungstermin über den Allgemeinen Hochschulsport der Universität Stuttgart online anmelden

Weitere Informationen zur Sporteingangsprüfung finden Sie auf den Seiten der Zentralen Studienberatung

Dieses Bild zeigt Annalena Hack

Annalena Hack

 

Studentische Hilfskraft - SEP

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