FAQ zur Sporteingangsprüfung

Hier können Sie die häufig gestellten Fragen und Antworten zur Durchführung und zur Anmeldung zur Sporteingangsprüfung nachlesen.

FAQ zu Ablauf der Prüfung und Anmeldung

Erfahrungsgemäß wird eine unvorbereitete Teilnahme an der Sporteingangsprüfung nicht empfohlen. Die Universität Stuttgart bietet keine explizit ausgeschriebenen Übungskurse für die Sporteingangsprüfung an. Jedoch ist es möglich, sich im Rahmen eines Hochschulsportkurses vorzubereiten. Die Hochschulsportkurse bietet Übungskurse an. Weitere Informationen und Anmeldung unter: http://www.hochschulsport.uni-stuttgart.

Beispielvideos sind unter dem unten angefügten Link verfügbar!

Bespielvideos

Da mehrere Disziplinen an einem Tag auf unterschiedlichem Untergrund stattfinden, ist es empfehlenswert, sportart- bzw. untergrundspezifisches Schuhwerk mitzubringen. D. h. Hallenschuhe, Leichtathletikschuhe (Spikes mit einer Dornenlänge von 4-6 mm), Fußballschuhe für Rasenplätze, Basketballschuhe (Tartanplatz).

 

Bei der Disziplin 'Gymnastik/Tanz' können die Bewerber*innen zwischen einer vorgegebenen Übung mit Seil und einer freien, eigenen Choreografie, die bestimmte Pflichtelemente enthalten muss (s. Merkblatt auf der Infoseite des Instituts) wählen. Bei der freien Choreografie müssen die Bewerber‘*innen eine eigene Musik (auf CD mitbringen) mitbringen.
 

Für die Pflichtübung mit dem Seil wird das Lied "Disturbia" von Rihanna gespielt

 
Jeder, der an der Sporteingangsprüfung teilnehmen möchte, muss sich dafür im Vorfeld fristgerecht bis zum 15. Mai des Jahres anmelden.
 
Der Link zur Anmeldeplattform wird zum 15. März des jeweiligen Jahres auf der Institutshomepage freigeschaltet.

Das Online-Formular zur Anmeldung bzw. zur Befreiung von der Sporteingangsprüfung wird rechtzeitig freigeschaltet.

 

Nein, später eingegangene Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei der Anmeldebestätigung, die von dem/der Teilnehmer/in per Post an das Sportinstitut geschickt werden muss, gilt der Poststempel (d. h. der 15. Mai). Es empfiehlt sich den Brief entweder zusätzlich mit einer Sendungsverfolgung oder per Einschreiben zu verschicken.

 

Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie sich vor Beginn der Eingangsprüfung sportärztlich untersuchen lassen. Die sportärztliche Untersuchung sollte nicht älter als drei Monate sein. Eine Untersuchung ist nicht verpflichtend.  

Es besteht die Möglichkeit, das Abiturzeugnis sowie andere Dokumente nachzureichen.

Jedoch sollte dies bis zum Anmeldeschluss geklärt sein. Deshalb sollten in jedem Fall eine PDF-Datei mit einer entsprechenden Notiz, dass die Dokumente nachgereicht werden, auf den Anmeldeserver hochgeladen werden, sodass das persönliche Rücksendeformular (Mandat) erstellt werden kann.

 

FAQ zu Allgemein und Abiturleistung

Eine bestandene Eingangsprüfung ist für die drei folgenden Studienjahre gültig.

Ist bspw. die Sporteingangsprüfung im Jahr 2017 erfolgreich bestanden worden, ist es möglich, sich damit für das Wintersemester 2019/20 zu bewerben. 

Die Anzahl der Teilnahme an der Sporteingangsprüfung unterliegt keiner Beschränkung.

 

Eine Bewerbung zum Sportstudium ist nur zum Wintersemester möglich.

 

Nein, eine Übernachtung auf dem Institutsgelände ist nicht gestattet. 

Jede Prüfung wird nach den jeweiligen offiziellen Wettkampfregeln durchgeführt und geprüft.

D. h., dass der/die Teilnehmer/in zum Beispiel beim Brustschwimmen aufgrund einer falschen Technik (Schere) disqualifiziert werden kann, obwohl die vorgegebene Zeit erreicht wurde.

 
Grundsätzlich dürfen Begleitpersonen bei der Sporteingangsprüfung anwesend sein.
 
Jedoch dürfen sich diese bei einigen Disziplinen (z. B. Schwimmen, Gerätturnen) nicht in der Halle aufhalten. Dazu werden die Prüfer/innen im Vorlauf der Prüfung Anweisungen geben, an die sich alle Personen halten müssen.

Nein, auch dann muss die komplette Sporteingangsprüfung absolviert werden.

Die in der praktischen Abiturprüfung erbrachten Leistungen werden anerkannt, wenn mindestens acht Punkte erreicht wurden.

Eine Befreiung kann sowohl in einer Mannschaftssport- als auch in einer Individualsportart erfolgen, sobald eine Bescheinigung von der Schule über die bestandenen Disziplinen und die erreichte Punktzahl im Online-Anmeldebereich hochgeladen wurde.

 

Grundsätzlich gibt es keine Frist, ab welcher die Abiturleistungen möglicherweise verfallen könnten.

Für das Abitur bis einschließlich 2022 gilt: Ja, Sie sind sowohl vom 2000- bzw. 3000-Meter-Lauf als auch von den gesamten anderen Leichtathletikdisziplinen an der Sporteingangsprüfung befreit, wenn Sie in der sportpraktischen Leichtathletikprüfung beim Abitur mindestens acht Punkte erreicht haben – unabhängig davon, ob Sie den Ausdauerlauf absolviert haben oder nicht.

Für das Abitur ab 2023 gilt: Ihre Leistungen werden disziplinscharf angerechnet. Die entsprechenden Nachweise müssen im Anmeldeportal hochgeladen werden. 

Ja, mit der Vorlage des ausgedruckten Originalnachweises über die erbrachten Abiturleistungen im Fach Sport kann man sich am Tag der Sporteingangsprüfung bei der Anmeldung befreien lassen. 

Zusätzlich ist es möglich, auch nach Anmeldeende bis zwei Tage vor dem ersten Hauptprüfungstermin den entsprechenden Nachweis hochzuladen, oder diesen am Anmeldetag mitzubringen.

FAQ zu Nachtermin und Anerkennung anderer Leistungen

Die Anmeldung zur Sporteingangsprüfung ─ auch zum Nachtermin ─ erfolgt grundsätzlich immer zum Haupttermin. Sollten Sie am Haupttermin ─ aus welchen Gründen auch immer ─ verhindert sein, melden Sie sich mit der entsprechenden Bescheinigung (bspw. ein ärztliches Attest) von diesem Termin rechtzeitig ab. Die Bescheinigung muss vor dem Haupttermin im Online-Anmeldebereich hochgeladen werden.

Am Nachtermin dürfen alle Bewerber teilnehmen, die entweder am Haupttermin nachweislich verhindert waren oder am Haupttermin nicht bestandene Leistungen noch einmal erbringen möchten. Die Teilnahme am Nachtermin kann nur an der Universität erfolgen, an welcher bereits eine Anmeldung für den Haupttermin vorgenommen wurde. Eine zusätzliche Anmeldung ist nicht erforderlich; die Einladung dazu erfolgt automatisch.

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn

  • drei Spiele oder zwei Spiele plus Gymnastik bestanden wurden und
  • Schwimmen bestanden wurde und
  • sechs aus sieben Übungen/Disziplinen aus den Sportarten Leichtathletik und Gerätturnen bestanden wurde.

Alle Prüfungen an Universitäten in Baden-Württemberg werden bei der Bewerbung an der Uni Stuttgart uneingeschränkt anerkannt.

Erfolgreich bestandene Sporteingangsprüfungen an Universitäten außerhalb Baden-Württembergs werden (mit Ausnahmen) generell nicht anerkannt. D. h. jede/r Studieninteressierte muss eine Sporteingangsprüfung in Baden-Württemberg ablegen, um sich für ein Sportstudium an der Uni Stuttgart zu bewerben. Nur die Sporteingangsprüfungen folgender Universitäten werden bisher anerkannt: Universität Bochum, TU Darmstadt, Universität Halle-Wittenberg und Sporthochschule Köln. Achtung: dies kann sich jährlich ändern.

Ja, auch die im vorherigen Jahr bestandenen Teilleistungen müssen wiederholt werden, d. h. es werden keine Leistungen aus dem letzten Jahr oder aus anderen Sporteingangsprüfungen anerkannt und daher müssen alle Disziplinen erfolgreich absolviert werden.

Kontakt Sporteingangsprüfung

 
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