FAQ zu Ablauf der Prüfung und Anmeldung
Erfahrungsgemäß wird eine unvorbereitete Teilnahme an der Sporteingangsprüfung nicht empfohlen. Die Universität Stuttgart bietet keine explizit ausgeschriebenen Übungskurse für die Sporteingangsprüfung an. Jedoch ist es möglich, sich im Rahmen eines Hochschulsportkurses vorzubereiten. Die Hochschulsportkurse bietet Übungskurse an. Weitere Informationen und Anmeldung unter: http://www.hochschulsport.uni-stuttgart.
Beispielvideos sind unter dem unten angefügten Link verfügbar!
Für die Pflichtübung mit dem Seil wird das Lied "Disturbia" von Rihanna gespielt
Beispielvideos finden sie auf der Seite der Uni Tübingen.
Sie können sich auch die Gerätturnübungen über youtube anschauen!
Das Online-Formular zur Anmeldung bzw. zur Befreiung von der Sporteingangsprüfung wird rechtzeitig freigeschaltet.
Nein, später eingegangene Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei der Anmeldebestätigung, die von dem/der Teilnehmer/in per Post an das Sportinstitut geschickt werden muss, gilt der Poststempel (d. h. der 15. Mai). Es empfiehlt sich den Brief entweder zusätzlich mit einer Sendungsverfolgung oder per Einschreiben zu verschicken.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie sich vor Beginn der Eingangsprüfung sportärztlich untersuchen lassen. Die sportärztliche Untersuchung sollte nicht älter als drei Monate sein. Eine Untersuchung ist nicht verpflichtend.
Es besteht die Möglichkeit, das Abiturzeugnis sowie andere Dokumente nachzureichen.
Jedoch sollte dies bis zum Anmeldeschluss geklärt sein. Deshalb sollten in jedem Fall eine PDF-Datei mit einer entsprechenden Notiz, dass die Dokumente nachgereicht werden, auf den Anmeldeserver hochgeladen werden, sodass das persönliche Rücksendeformular (Mandat) erstellt werden kann.
Nachdem die Anmeldung nun vollständig online abläuft, ist das postalische Einreichen der Anmeldebestätigung nun nicht mehr nötig.
Ja, eine Rückerstattung bzw. Teil-Erstattung ist unter bestimmten Umständen möglich.
Dazu ist jedoch eine rechtzeitige Kontaktaufnahme notwendig.
FAQ zu Allgemein und Abiturleistung
Eine bestandene Eingangsprüfung ist für die drei folgenden Studienjahre gültig.
Ist bspw. die Sporteingangsprüfung im Jahr 2017 erfolgreich bestanden worden, ist es möglich, sich damit für das Wintersemester 2019/20 zu bewerben.
Die Anzahl der Teilnahme an der Sporteingangsprüfung unterliegt keiner Beschränkung.
Eine Bewerbung zum Sportstudium ist nur zum Wintersemester möglich.
Die gewünschte Kombination ist möglich.
Die Sporteingangsprüfung muss komplett absolviert werden.
Nein, eine Übernachtung auf dem Institutsgelände ist nicht gestattet.
Jede Prüfung wird nach den jeweiligen offiziellen Wettkampfregeln durchgeführt und geprüft.
D. h., dass der/die Teilnehmer/in zum Beispiel beim Brustschwimmen aufgrund einer falschen Technik (Schere) disqualifiziert werden kann, obwohl die vorgegebene Zeit erreicht wurde.
Nein, auch dann muss die komplette Sporteingangsprüfung absolviert werden.
Die in der praktischen Abiturprüfung erbrachten Leistungen werden anerkannt, wenn mindestens acht Punkte erreicht wurden.
Eine Befreiung kann sowohl in einer Mannschaftssport- als auch in einer Individualsportart erfolgen, sobald eine Bescheinigung von der Schule über die bestandenen Disziplinen und die erreichte Punktzahl im Online-Anmeldebereich hochgeladen wurde.
Grundsätzlich gibt es keine Frist, ab welcher die Abiturleistungen möglicherweise verfallen könnten.
Nein, der absolvierte Coopertest im Abitur befreit nicht vom 2000- bzw. 3000-Meter-Lauf.
Für das Abitur bis einschließlich 2022 gilt: Ja, Sie sind sowohl vom 2000- bzw. 3000-Meter-Lauf als auch von den gesamten anderen Leichtathletikdisziplinen an der Sporteingangsprüfung befreit, wenn Sie in der sportpraktischen Leichtathletikprüfung beim Abitur mindestens acht Punkte erreicht haben – unabhängig davon, ob Sie den Ausdauerlauf absolviert haben oder nicht.
Für das Abitur ab 2023 gilt: Ihre Leistungen werden disziplinscharf angerechnet. Die entsprechenden Nachweise müssen im Anmeldeportal hochgeladen werden.
Ja, mit der Vorlage des ausgedruckten Originalnachweises über die erbrachten Abiturleistungen im Fach Sport kann man sich am Tag der Sporteingangsprüfung bei der Anmeldung befreien lassen.
Zusätzlich ist es möglich, auch nach Anmeldeende bis zwei Tage vor dem ersten Hauptprüfungstermin den entsprechenden Nachweis hochzuladen, oder diesen am Anmeldetag mitzubringen.
FAQ zu Nachtermin und Anerkennung anderer Leistungen
Die Anmeldung zur Sporteingangsprüfung ─ auch zum Nachtermin ─ erfolgt grundsätzlich immer zum Haupttermin. Sollten Sie am Haupttermin ─ aus welchen Gründen auch immer ─ verhindert sein, melden Sie sich mit der entsprechenden Bescheinigung (bspw. ein ärztliches Attest) von diesem Termin rechtzeitig ab. Die Bescheinigung muss vor dem Haupttermin im Online-Anmeldebereich hochgeladen werden.
Am Nachtermin dürfen alle Bewerber teilnehmen, die entweder am Haupttermin nachweislich verhindert waren oder am Haupttermin nicht bestandene Leistungen noch einmal erbringen möchten. Die Teilnahme am Nachtermin kann nur an der Universität erfolgen, an welcher bereits eine Anmeldung für den Haupttermin vorgenommen wurde. Eine zusätzliche Anmeldung ist nicht erforderlich; die Einladung dazu erfolgt automatisch.
Aus zeitlichen und organisatorischen Gründen ist es nicht möglich, einen weiteren Nachtermin anzubieten.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn
- drei Spiele oder zwei Spiele plus Gymnastik bestanden wurden und
- Schwimmen bestanden wurde und
- sechs aus sieben Übungen/Disziplinen aus den Sportarten Leichtathletik und Gerätturnen bestanden wurde.
Alle Prüfungen an Universitäten in Baden-Württemberg werden bei der Bewerbung an der Uni Stuttgart uneingeschränkt anerkannt.
Erfolgreich bestandene Sporteingangsprüfungen an Universitäten außerhalb Baden-Württembergs werden (mit Ausnahmen) generell nicht anerkannt. D. h. jede/r Studieninteressierte muss eine Sporteingangsprüfung in Baden-Württemberg ablegen, um sich für ein Sportstudium an der Uni Stuttgart zu bewerben. Nur die Sporteingangsprüfungen folgender Universitäten werden bisher anerkannt: Universität Bochum, TU Darmstadt, Universität Halle-Wittenberg und Sporthochschule Köln. Achtung: dies kann sich jährlich ändern.
Ja, auch die im vorherigen Jahr bestandenen Teilleistungen müssen wiederholt werden, d. h. es werden keine Leistungen aus dem letzten Jahr oder aus anderen Sporteingangsprüfungen anerkannt und daher müssen alle Disziplinen erfolgreich absolviert werden.
Bei offenen Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail zuerst an fragen.sep@sport.uni-stuttgart.de.