Bibliothek
Öffnungszeiten im Sommersemester 2012
| Tag | Uhrzeit |
| Montag | 11:00 - 17:00 Uhr |
| Dienstag | 11:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 - 17:00 Uhr |
| Donnerstag | 10:00 - 11:00 Uhr & 15:00 - 16:30 Uhr |
| Freitag | 11:00 - 12:00 Uhr |
Montag, 14.05.12 nur von 11:30 - 13:00 Uhr
Dienstag, 15.05.12 nur von 15:30 - 18:00 Uhr
Kurzfristige Änderungen der Öffnungszeiten werden per Aushang bekannt gegeben.
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Katalog des Instituts für Sport- und Bewegungswissenschaft und Benutzerkonto
Katalog des Bibliothekssystems der Universität Stuttgart
Homepage der Universitätsbibliothek Stuttgart
Kontakt
Allmandring 28
70569 Stuttgart
Telefon: 0711-685-63163
E-Mail: bibo@inspo.uni-stuttgart.de
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
Kathrin Adrion
Ralf Bläsing
Carolin Braun
Matthias Encke
Bianca Marten
Pierre Pires
Kathrin Strack
Lea Wilhelm
Benutzerordnung (gültig ab 15.12.09)
1. Allgemeines
Die Bibliothek des Instituts für Sportwissenschaft ist eine Präsenzbibliothek und dient als wissenschaftliche Einrichtung den Mitarbeitern des Instituts sowie der Bereitstellung von Fachliteratur an Studenten der sportorientierten Studiengänge.
2. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt durch das Ausfüllen und Unterschreiben eines Datenblattes, in dem auch die Benutzerordnung anerkannt wird. Anhand dieser Ausleihkarte werden Leihobjekte bei Ausleihe im System der Bibliothek erfasst bzw. bei Rückgabe ausgebucht.
3. Ausleihe
Alle Bücher ohne roten Punkt können bis zu 14 Tage ausgeliehen werden. Eine Verlängerung ist zweimalig um jeweils 7 Tage möglich, wenn das Leihobjekt nicht von anderen Personen zur Ausleihe vorgemerkt ist. Die Ausleihdauer von Büchern mit rotem Punkt ist auf maximal 1 Woche festgelegt. Eine Verlängerung ist einmalig um eine weitere Woche möglich. Die Verlängerung ist jeweils persönlich, telefonisch oder online vorzunehmen. Eine anschließende Neuhausleihe ist nur unter Vorlage des Buches sowie der Benutzerkarte durchführbar. Zeitschriften können generell nicht ausgeliehen werden. Bücher aus dem Seminar-, Examens- oder Handapparat dürfen nicht ausgeliehen werden.
Die Ausleihzeiten gelten in gleichem Umfang für die Dozentenausleihe sowie für das Ausleihen von Büchern zur Bearbeitung der Diplom-/ Bachelorarbeit, Staatsexamen etc. Eine Ausleihe ist prinzipiell nur während der Öffnungszeiten möglich, da ansonsten keine Kontrolle gewährleistet ist. Die Bücher sind im gleichen Zustand abzugeben, in dem sie zum Ausleihzeitpunkt waren. Wer Notizen oder Beschriftungen jeglicher Art vornimmt, hat den Buchwert zum aktuellen Einkaufspreis zu ersetzen.
4. Benutzerkreis
Die Ausleihe ist ausschließlich den Mitarbeitern und Studenten des Instituts für Sport- und Bewegungswissenschaften gestattet.
5. Mahnungen
Ab der ersten Mahnung muss das ausgeliehene Buch dringend zurückgegeben werden. Nach Erhalt der Mahnung ist keine Verlängerung der Leihfrist mehr möglich. Weiterhin ist das Ausleihen neuer Bücher vor der Rückgabe überfälliger Medien nicht möglich. Die Nichtbeachtung dieser Regelung kann zur Sperrung des Benutzerkontos und zum Ausschluss führen.
6. Verhalten in der Bibliothek
Essen ist in der Bibliothek grundsätzlich nicht erlaubt. Das Mitbringen von Getränken ist nur in Flaschen erlaubt (keine offenen Getränke wie Kaffee, etc.). Sämtliche Rücksäcke, Taschen und Jacken etc. sind bei Betreten der Bibliothek abzulegen. Für den Verlust vorangegangen genannter Stücke wird keine Haftung übernommen. Das Telefonieren ist in der Bibliothek nicht gestattet.
7. Benutzung von Büchern, Ordnern und Zeitschriften in der Bibliothek
Bücher, Ordner und Zeitschriften die nur zur Ansicht oder zum Kopieren aus den Regalen genommen werden, sind mit Signatur, Name und Datum in eine Liste einzutragen. Nach Benutzung sind sie wieder an der richtigen Stelle einzuordnen und der Eintrag in der Liste zu streichen. Bei Mitnahme des Objekts zum Kopieren ist ein Pfand (Studentenausweis, Bibliotheksausweis etc.) bei den Mitarbeitern der Bibliothek abzugeben.
8. Verhalten im Arbeitsraum
Der Arbeitsraum der Institutsbibliothek dient in erster Linie der stillen Arbeit an den eingerichteten Arbeitsplätzen. Ruhige Gespräche, z.B. bei Gruppenarbeiten, sind nur gestattet sofern sich andere Anwesende nicht gestört fühlen.
