Lehramtsstudium bis Studienbeginn WS 2009/10

Die nachfolgenden Ausführungen gelten für Studierende, die bis einschließlich WS 2009-10 ihr Studium begonnen haben. Eine Übersicht zu den Übergangsbestimmungen und den Inhalten des „alten“ Lehramtsstudiengangs finden sie in den folgenden Kurzinformationen der zentralen Studienberatung.  Weitere Informationen zu den Übergangsbestimmungen können Sie den Seiten der zentralen Studienberatung entnehmen.

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Die folgenden Übergangsregelungen gelten für folgende Studierende:

  1. Wer möchte und bereits ein Lehramtsstudiums vor dem 01.09.2010 begonnen hat, kann freiwillig nach den Anforderungen der neuen GymPO I studieren. Die Nachweise des Orientierungstest und -praktikums entfallen. Ein bereits absolviertes Schulpraxissemester wird als bestandenes Schulpraxissemester anerkannt.
  2. Wer bereits im wissenschaftlichen Lehramt studiert und eines der beiden grundlegenden Hauptfächer wechselt, studiert das neue Hauptfach weiterhin nach WPO – auch wenn er das neue Hauptfach im ersten Semester neu beginnt.
  3. Wer von einem anderen Studiengang (z. B. Bachelor) in ein höheres Semester Lehramt eingestuft wird, wird nach der WPO geprüft. Das gilt auch, wenn er nur in einem Fach in ein höheres Semester eingestuft wurde und das zweite Fach im ersten Semester neu beginnt.
  4. Wer im Rahmen der WPO studiert und ein Erweiterungsfach neu hinzunimmt, studiert dieses nach der neuen GymPO I, es sei denn die Universität bzw. die Fachbereiche werden entscheiden, dass ab WS 2010/11 die Erweiterungsfächer in diesem Falle weiterhin nach WPO studiert werden können. Zu beachten ist dann auch hierbei die Übergangsfrist von 6 Jahren. Die Entscheidung steht derzeit noch aus.
  5. Wer im Rahmen der WPO studiert, ein grundlegendes Fach neu hinzunimmt und eines seiner bisherigen grundlegenden Fächer zum Erweiterungsfach macht, studiert das neue Fach nach WPO und auch das „neue“ Erweiterungsfach auf jeden Fall nach WPO, falls es zu einer Einstufung in ein höheres Fachsemester kommt. Falls es zu keiner Einstufung kommen kann gilt Punkt 4.
  6. Wer im künstlerischen Lehramt studiert, studiert sein wissenschaftliches Fach immer nach der gleichen Generation von Prüfungsordnung wie das künstlerische Fach.

Um den Aufwand für das Institut möglichst klein zu halten, werden für die in den Punkten 2 bis 6 beschriebenen Studierenden keine eigenen Lehrveranstaltungen abgehalten.

Aus der folgenden Äquivalenzliste geht hervor, welche (neuen) Module äquivalent zu welchen (alten) Lehrveranstaltungen sind.

abc
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